organisatorisches
Mitgliedschaften
FSP – Förderation der Schweizerischen Psychologinnen und Psychologen
ZÜPP – Kantonalverband der Zürcher Psychologinnen und Psychologen
SWIPPA – Schweizerische Gesellschaft für positive Psychologie
Zulassungen und Bewilligungen
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Eidg. anerkannte Psychotherapeutin
Praxisbewilligung des Kantons Zürich
Anerkennung durch schweizerischen Krankenkassenverband (santésuisse)
Schweigepflicht
Als Psychologin und Psychotherapeutin unterliege ich dem Berufsgeheimnis und somit der Schweigepflicht.
Ich bin den ethischen Richtlinien der FSP verpflichtet.
Das Einholen und Weitergeben von Informationen an Drittpersonen findet nur in Ihrem Einverständnis statt.
Abrechnung
Über die Zusatzversicherung der Krankenkasse.
Selbstzahlungsmodell
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Im Verhinderungsfall muss der Termin 48h vor Beginn des geplanten Termins abgesagt werden. Ansonsten werden 100 CHF verrechnet.
Bei Nichterscheinen oder einer Absage 24 h vor Beginn des Termins und weniger wird der volle Tarif verrechnet.